Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit war im Juni 2006 das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) novelliert und auf "unkörperliche Werke", insbesondere also Netzinhalte, erweitert worden. Aufgabe der Bibliothek mit Sitz in Leipzig war es bislang, sämtliche in Deutschland veröffentlichten Druckwerke zu sammeln und zu archivieren. Wie bereits die Medienwerke in körperlicher Form müssen zukünftig auch Netzpublikationen im Wege der Pflichtablieferung der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden. Wer diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss im Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro rechnen. ....
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Naja irgenwie findet man nix in dem Artikel was mit Dynamischen inhalten ist